
Umstrukturierung
Steuerlich klug aufgestellt.
Für den nächsten Schritt.
Wachstum, Nachfolge oder Neuausrichtung: Erfolgreiche Umstrukturierungen brauchen Erfahrung und Weitsicht. Wir entwickeln maßgeschneiderte steuerliche Lösungen und setzen diese sicher für Sie um.
Unsere Leistungen im Überblick
Analyse
Steuerliche Analyse der Ausgangssituation
Gestaltung
Entwicklung rechtskonformer Gestaltungsmodelle
Begleitung
Begleitung bei der Umsetzung
(z.B. Ausgliederung, Verschmelzung, Holdingstrukturen)
M&A-Beratung
Strategische M&A-Beratung mit steuerlichem Fokus

Warum mit uns?
Bei uns erhalten Sie keine Standardlösung, sondern maßgeschneiderte Strategien, die wirtschaftlich sinnvoll und steuerlich belastbar sind. Unsere Erfahrung aus Gestaltungsberatung und Unternehmensnachfolge fließt in jede Umstrukturierung ein – klar, rechtssicher und mit Blick aufs Ganze.
Häufige Fragen zur Umstrukturierung
Wann ist eine Umstrukturierung steuerlich sinnvoll?
Eine Umstrukturierung lohnt sich besonders bei geplanter Expansion, beim Wechsel der Rechtsform (z. B. zur GmbH), bei der Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder zur Reduzierung steuerlicher Belastungen. Auch in der Frühphase von Unternehmensgruppen oder bei Investorenbeteiligung kann eine strukturierte Neuausrichtung große Vorteile bringen.
Welche Risiken bestehen bei einer Umstrukturierung?
Fehlerhafte oder unvollständig geplante Umstrukturierungen können zu hohen Steuerbelastungen, verdeckten Gewinnausschüttungen oder rückwirkenden Nachzahlungen führen. Auch die Nichtbeachtung von Sperrfristen oder unklare Bewertungsansätze bergen Risiken. Deshalb ist eine fundierte steuerliche und rechtliche Begleitung unerlässlich.
Was ist der Unterschied zwischen Verschmelzung, Spaltung und Einbringung?
-
Verschmelzung: Bei der Verschmelzung werden Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zusammengeführt. Das Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger über, wobei der übertragende Rechtsträger erlischt und die Anteilsinhaber Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhalten.
-
Spaltung: Die Spaltung trennt Bereiche eines Unternehmens auf neue oder bestehende Einheiten. Dabei wird das Vermögen eines Rechtsträgers ganz oder teilweise im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen. Es gibt verschiedene Formen der Spaltung: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung.
-
Einbringung: Eine Einbringung überträgt Unternehmensteile oder Beteiligungen in eine andere Rechtsform, z. B. bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Die Einbringung kann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z. B. bei Ausgliederung) oder der Einzelrechtsnachfolge erfolgen und setzt voraus, dass Gesellschaftsrechte als Gegenleistung gewährt werden.
Muss eine Umstrukturierung notariell beurkundet werden?
Ja, zahlreiche Umwandlungsvorgänge – wie etwa Verschmelzungen, Spaltungen oder die Gründung einer GmbH im Rahmen einer Einbringung – unterliegen der notariellen Beurkundungspflicht. Wir arbeiten eng mit Notariaten zusammen und koordinieren den gesamten Ablauf sorgfältig
Wie lange dauert eine Umstrukturierung?
Je nach Komplexität dauert eine steuerlich und rechtlich saubere Umstrukturierung in der Regel zwischen drei und neun Monaten – inklusive Planung, Abstimmung mit Behörden, ggf. Notartermin und Umsetzung.
Wichtig: Je früher Sie uns einbinden, desto reibungsloser läuft der Prozess.
